Rat Beschließt Beteiligung der Stadt Essen an der "Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH"

22.03.2023

Der Rat der Stadt Essen hatte in seiner Sitzung am 15. Februar 2023 die Beteiligung an der noch zu gründenden "Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH" beschlossen. Der Beschluss erfolgte unter Ausklammerung der Frage, ob die politische Begleitung der Gesellschaft über einen Aufsichtsrat oder einen politischen Beirat erfolgen soll. Dieser Beschluss wurde nun nachgeholt.

Die zu gründende Gesellschaft soll einen Aufsichtsrat erhalten, der übliche Kontrollfunktionen wahrnimmt und die wesentlichen Entscheidungen der Gesellschafterversammlung durch Empfehlungsbeschlüsse vorbereitet. Der Gesellschaftsvertrag enthält deshalb umfassende Regelungen zur Zustimmungsbedürftigkeit durch die Gesellschafterversammlung (wesentliche Rechtsgeschäfte). Außerdem sind die Beschlussgegenstände aufgeführt, über die der Aufsichtsrat mit Blick auf seine Kontrollfunktion alleine entscheidet. In dem gemeinsamen Vertragswerk sind außerdem die Gegenstände geregelt, über die die Gesellschafterversammlung zu entscheiden hat, wobei der Aufsichtsrat hier vorlaufende Empfehlungsbeschlüsse abgeben wird (vgl. § 10 Abs. 2 S. 1 des Gesellschaftsvertrags). Der Aufsichtsrat wird sich eine Geschäftsordnung geben (§ 9 Abs. 10 des Gesellschaftsvertrags). Diese wird im Wesentlichen die innere Ordnung des Aufsichtsrates betreffen. Die Projektpartner werden bis zur ersten Sitzung des Aufsichtsrats einen gemeinsamen Vorschlag erarbeiten, über den der Aufsichtsrat dann in eigener Zuständigkeit entscheiden kann.

Der Aufsichtsrat besteht aus insgesamt zwölf Personen, wovon jeweils vier von den Städten Bottrop und Essen sowie vier von der RAG Montan Immobilien GmbH (RAG MI) zu stellenden Mitgliedern entsendet werden. Hiervon werden drei Personen durch die Räte ausgewählt und entsendet. Hinzu kommen die Oberbürgermeister oder eine von ihnen benannte Personen.

Das Vorhaben steht unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht.

Darüber hinaus hat der Rat auch die personelle Ausstattung der zu gründenden Gesellschaft geschlossen. Aktuell wird davon ausgegangen, dass die Gesellschaft neben der geschäftsführenden Person voraussichtlich zunächst über weitere drei Mitarbeiter*innen verfügen wird. Die weitere Entwicklung wird gegebenenfalls an den Entwicklungsfortschritt bei den einzelnen Projekten anzupassen sein. Darüber hinaus werden die Kooperationspartner ihre jeweiligen Kompetenzen in die Gesellschaft einbringen. Die RAG MI wird insbesondere im Bereich der Bodenaufbereitung und des Bodenmanagements die Gesellschaft durch projekterfahrene Mitarbeitende unterstützen. Die kommunalen Gesellschafter werden u.a. im Bereich der Genehmigungsplanung, bei förderrechtlichen Fragen oder bei der Planung und Umsetzung der Erschließungsmahnahmen beratend tätig sein. Auch die Veräußerung der erschlossenen Gewerbeflächen soll durch die städtischen Wirtschaftsförderungen begleitet werden.

Weitere Informationen zum Projekt Freiheit Emscher finden Interessierte unter www.freiheit-emscher.de.

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